Was ist zu tun bei ...

Alle Amtshandlungen, die durch UNSERE Mitarbeitenden erbracht werden, sind für Sie kostenlos.

Taufe

Sie befassen sich mit der Taufe Ihres Kindes oder mit Ihrer eigenen Taufe (Erwachsenentaufe)?! Wir freuen uns, wenn Sie sich mit Ihren Anliegen - von grundsätzlichen Fragen zur Taufe bis zu organisatorischen Aspekten - mit uns in Verbindung setzen. Bei einer Taufe von einem Kind gehen wir davon aus, dass mindestens ein Elternteil Mitglied der Evangelischen Kirche ist. Ist dies nicht der Fall, setzen Sie sich bitte vorab mit unseren Pfarrpersonen in Verbindung. Für Auskünfte allgemeiner Art und für die Anmeldung einer Taufe kontaktieren Sie bitte das Gemeindeamt, um den Tauftermin zu bestimmen und das Taufgespräch zu vereinbaren. Vorab können Sie gerne das Taufformular downloaden:
» Download Formular Taufe

Taufspruch 
Zahlreiche Bibelverse eignen sich als Taufsprüche. Es gibt viele Möglichkeiten, einen biblischen Taufspruch auszuwählen. Manche wählen einen Vers aus, der in der Familie schon eine Tradition hat. Auch hier sind einige Sprüche zu finden: 
» www.taufspruch.de


Patenschaft

Bis das Kind 14 Jahre alt ist, sollte es bei der Taufe mindestens eine/n Patin/Paten haben und eine oder einer davon sollte evangelisch sein. Voraussetzung für dieses Amt ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (ev. oder rk). Aus diesem Grund benötigen wir bei Patinnen oder Paten aus anderen Gemeinden eine sogenannte »Patenbescheinigung«, das heißt ein aktueller Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft. Patenbescheinigungen oder Patenscheine erhalten die Paten, die nicht zu unserer Gemeinde gehören, in der jeweiligen Wohnsitz-Kirchengemeinde. 


Patenbescheinigung

Wenn Sie ein Patenamt übernehmen möchten, benötigen Sie eine Patenbescheinigung zur Vorlage bei der Kirchengemeinde, in der die Taufe stattfindet. Durch diese Bescheinigung wird erklärt, dass Sie aktuell Mitglied einer christlichen Kirche sind. Nur die aktuelle Wohnsitzkirchengemeinde kann eine Patenbescheinigung ausstellen. Diese können Sie bei unserem Gemeindeamt telefonisch unter Tel. (0 26 84) 36 24 oder per Mail unter puderbach@ekir.de beantragen.


Konfirmation

Konfirmationen werden jährlich in unseren Kirchen mit einem festlichen Gottesdienst gefeiert. Voraussetzung für die Konfirmation ist die Teilnahme am Konfirmationsunterricht, der Anfang des vorhergehenden Jahres beginnt. Im Konfirmationsunterricht haben Jugendliche die Möglichkeit, über »Gott und die Welt« ins Gespräch zu kommen, wichtige Grundkenntnisse des christlichen Glaubens zu erfahren, andere Jugendliche und ihre Kirchengemeinde näher kennen zu lernen. Auch wer nicht getauft ist, ist herzlich eingeladen. Zu gegebener Zeit wird dann ein Tauftermin vereinbart. Die Anmeldung zum Konfirmationsunterricht erfolgt in der Regel vor den Sommerferien in dem Jahr, bevor der Unterricht beginnt. Der genaue Termin wird im Gemeindebrief »begegnen« und in der Presse bekannt gegeben bzw. erhalten die Eltern eine Einladung zum Anmeldetermin.

» zur Konfirmation


Trauung

Haben Sie sich entschieden zu heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Melden Sie sich bitte für Ihre kirchliche Trauung früh genug im Gemeindeamt, um einen Termin für Sie zu reservieren.
Einige Wochen vor der Trauung findet dann ein Gespräch mit der Pfarrperson statt, in dem alles besprochen wird. Voraussetzung für eine Trauung in der Evangelische Kirche ist, dass einer der Ehepartner evangelisch ist.

» Download Formular Trauung
» www.trauspruch.de


Ehejubiläum

Da wir über unser kirchliches Meldewesen keine Informationen über Ehejubiläen erhalten, bitten wir Sie, sich zu melden, falls Sie Ihr Ehejubiläum mit einer Dankandacht (auch in der Kirche) feiern möchten. Verabreden Sie bitte einen Termin mit dem Gemeindeamt, um alles zu besprechen.


Beerdigung

Wir bekunden unsere Anteilnahme am Tod Ihres Familienmitglieds. Den Termin für die Trauerfeier bzw. Beisetzung stimmt das von Ihnen beauftragte Beerdigungsinstitut mit dem Gemeinde-/Pfarramt ab. Die Pfarrerin/der Pfarrer wird sich dann umgehend mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen. Durch unsere/n Pfarrer/Pfarrerin wird mit Ihnen ein Trauergespräch vereinbart und auf Wunsch steht zur Bestattung einer unserer Organisten zur musikalischen Begleitung zur Verfügung. 

Das Trauergespräch
Das seelsorgerliche Trauergespräch zwischen den Angehörigen und der Pfarrerin/dem Pfarrer vor der Beerdigung ist wichtig. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, die Gestaltung der Beerdigung gemeinsam zu besprechen. Die Ansprache zur Beisetzung wird nach Möglichkeit persönlich gestaltet, deshalb ist es für die Pfarrperson wichtig, etwas vom Leben des Verstorbenen zu erfahren. Ein vorab verfasster Lebenslauf kann dabei eine Hilfe sein. Weitere persönliche Elemente, die dem Verstorbenen wichtig waren, können in der Ansprache mit eingebaut werden.

Fürbitte
Am Sonntag nach der Trauerfeier oder Beisetzung werden der Gemeinde die Todesfälle in unserem Gottesdienst bekannt gegeben. Als Angehörige sind Sie zu diesem Gottesdienst herzlich eingeladen.
Am letzten Sonntag des Kirchenjahres (Toten- oder Ewigkeitssonntag) wird aller Verstorbenen unserer Kirchengemeinde des zurückliegenden Jahres noch einmal in einem Gottesdienst gedacht: Die Namen werden genannt und für jeden Verstorbenen wird eine Kerze angezündet. Die Angehörigen werden schriftlich dazu eingeladen - wenn dem Gemeindeamt die Anschrift vorliegt.


Kircheneintritt

Sie möchten in die Evangelische Kirche eintreten? Kommen Sie - Sie sind nicht allein, Sie sind herzlich willkommen! Zum Eintritt oder Wiedereintritt in die Evangelische Kirche führen Sie ein Gespräch mit Ihrer Pfarrerin/Pfarrer, die/der Sie (wieder) in die Evangelische Kirche aufnimmt. Die von Ihnen unterschriebene Eintrittserklärung wird von uns an die Verbandsgemeindeverwaltung weitergeleitet.

In unsere Kirchengemeinde treten immer wieder Menschen ein - junge und alte. Viele von ihnen hatten nie aufgehört zu glauben, manchmal jedoch hatten sie schwer an der Kirche gezweifelt oder es schien einfach das "liebe Geld" zu knapp zu sein. Wir freuen uns über neue Mitglieder oder über alte, die ihren früheren Austritt wieder rückgängig machen möchten.

Ihr Eintritt darf - genauso wie ein Austritt - diskret bleiben. Wenn Sie möchten, kann der Eintritt aber auch im Anschluss an einen Gottesdienst in kleiner Runde gefeiert werden.


Fotografieren

Erlauben Sie uns bitte folgenden Hinweis: Das Presbyterium hat 2007 den Beschluss gefasst, dass bei Taufen und Trauungen in Absprache je einer Person die Erlaubnis erteilt wird, während der Zeremonie zu fotografieren bzw. zu filmen.

Top