Was ist zu tun bei ...

Alle Amtshandlungen, die durch UNSERE Mitarbeitenden erbracht werden, sind für Sie kostenlos.

Taufe

Sie befassen sich mit der Taufe Ihres Kindes oder mit Ihrer eigenen Taufe (Erwachsenentaufe)?! Wir freuen uns, wenn Sie sich mit Ihren Anliegen - von grundsätzlichen Fragen zur Taufe bis zu organisatorischen Aspekten - mit uns in Verbindung setzen. Bei einer Taufe von einem Kind gehen wir davon aus, dass mindestens ein Elternteil Mitglied der Evangelischen Kirche ist. Ist dies nicht der Fall, setzen Sie sich bitte vorab mit unseren Pfarrpersonen in Verbindung. Für Auskünfte allgemeiner Art und für die Anmeldung einer Taufe kontaktieren Sie bitte das Gemeindeamt, um den Tauftermin zu bestimmen und das Taufgespräch zu vereinbaren.

» Download Formular Taufe
» www.taufspruch.de


Patenschaft

Bis das Kind 14 Jahre alt ist, sollte es bei der Taufe mindestens einen Paten oder eine Patin haben. Voraussetzung für dieses Amt ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Aus diesem Grund benötigen wir bei Patinnen oder Paten aus anderen Gemeinden eine sogenannte »Patenbescheinigung«, das heißt ein aktueller Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft. Patenbescheinigungen oder Patenscheine erhalten die Paten in der jeweiligen Wohnsitz-Kirchengemeinde.


Patenbescheinigung

Wenn Sie ein Patenamt übernehmen möchten, benötigen Sie eine Patenbescheinigung zur Vorlage bei der Kirchengemeinde, in der die Taufe stattfindet. Durch diese Bescheinigung wird erklärt, dass Sie aktuell Mitglied einer christlichen Kirche sind. Nur die aktuelle Wohnsitzkirchengemeinde kann eine Patenbescheinigung ausstellen. Diese können Sie bei unserem Gemeindeamt telefonisch unter Tel. (0 26 84) 36 24 oder per Mail unter puderbach@ekir.de beantragen.


Konfirmation

Konfirmationen werden jährlich in unseren Kirchen mit einem festlichen Gottesdienst gefeiert. Voraussetzung für die Konfirmation ist die Teilnahme am Konfirmationsunterricht, der Anfang des vorhergehenden Jahres beginnt. Im Konfirmationsunterricht haben Jugendliche die Möglichkeit, über »Gott und die Welt« ins Gespräch zu kommen, wichtige Grundkenntnisse des christlichen Glaubens zu erfahren, andere Jugendliche und ihre Kirchengemeinde näher kennen zu lernen. Auch wer nicht getauft ist, ist herzlich eingeladen. Zu gegebener Zeit wird dann ein Tauftermin vereinbart. Die Anmeldung zum Konfirmationsunterricht erfolgt in der Regel vor den Sommerferien in dem Jahr, bevor der Unterricht beginnt. Der genaue Termin wird im Gemeindebrief »begegnen« und in der Presse bekannt gegeben bzw. erhalten die Eltern eine Einladung zum Anmeldetermin.

» zur Konfirmation


Trauung

Haben Sie sich entschieden zu heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Melden Sie sich bitte für Ihre kirchliche Trauung früh genug im Gemeindeamt, um einen Termin für Sie zu reservieren.
Einige Wochen vor der Trauung findet dann ein Gespräch mit der Pfarrperson statt, in dem alles besprochen wird. Voraussetzung für eine Trauung in der Evangelische Kirche ist, dass einer der Ehepartner evangelisch ist.

» Download Formular Trauung
» www.trauspruch.de


Ehejubiläum

Da wir über unser kirchliches Meldewesen keine Informationen über Ehejubiläen erhalten, bitten wir Sie, sich zu melden, falls Sie Ihr Ehejubiläum mit einer Dankandacht (auch in der Kirche) feiern möchten. Verabreden Sie bitte einen Termin mit dem Gemeindeamt, um alles zu besprechen.


Beerdigung

Wir bekunden unsere Anteilnahme am Tod Ihres Familienmitglieds. Kontaktieren Sie einen Bestatter Ihrer Wahl. Der Bestatter nimmt mit uns Kontakt auf, um den Bestattungstermin zu vereinbaren. Durch unsere/n Pfarrer/Pfarrerin wird mit Ihnen ein Trauergespräch vereinbart und auf Wunsch steht zur Bestattung einer unserer Organisten zur musikalischen Begleitung zur Verfügung. 


Kircheneintritt

Sie möchten in die Kirche eintreten? Herzlich willkommen! Zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche führen Sie ein Gespräch mit Ihrer Pfarrerin/Pfarrer, die/der Sie (wieder) in die Evangelische Kirche aufnimmt. Die von Ihnen unterschriebene Eintrittserklärung wird von uns an die Verbandsgemeindeverwaltung weiter geleitet.


Fotografieren

Erlauben Sie uns bitte folgenden Hinweis: Das Presbyterium hat 2007 den Beschluss gefasst, dass bei Taufen und Trauungen in Absprache je einer Person die Erlaubnis erteilt wird, während der Zeremonie zu fotografieren bzw. zu filmen.

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